Indigenes Volk Germaniten

Das Indigene Volk Germaniten

Wer wir sind

Einem inneren Drang, Wunsch und Gefühl folgend, sowie in vollem Bewußtsein unserer Verantwortung, welche wir untereinander als auch gegenüber den Ahnen resp. allen zukünftigen Volksangehörigen verspüren, knüpfen wir Germaniten an unsere germanischen Wurzeln an. Wir fühlen uns mit unseren Vorfahren, den überlieferten Traditionen und den in diese eingebundenen Werte zutiefst verbunden.
Wir möchten diese Traditionen Kraft unserer indigenen Gemeinschaft in der Gegenwart weiterführen! Unsere ethnokulturelle Identität soll sich ent- und weiterentwickeln.

Als Nachfahren unserer germanisch-alemannischen Vorfahren durch Ethnogenese und durch unser öffentliches Bekenntnis zum IVG sind wir friedlich und hegen keinerlei Groll gegen andere, jedoch fordern wir die uns zustehenden Rechte ein (siehe auch Rechtsgrundlagen).

An unserer Indigenität kann kein Zweifel bestehen. Die meist von der Medienwelt gebildete, populäre Meinung leitet Indigenität vielfach von exotischen Äußerlichkeiten bzw. von speziellen Lebensgewohnheiten ab. Diese Ableitungen sind sach- und rechtsfremd. Maßgeblich ist stattdessen das Abstammungsprinzip — und zwar volksgeschichtlich und nicht staatshistorisch. Unsere Vorfahren sind die Germanen, eben jenes Volk, welches, in verschiedene Stämme aufgeteilt, zeitlich schon lange vor dem römischen Kolonialreich lebte und zwar im nördlicheren Teil des mitteleuropäischen Raumes der historischen Zeit, auch auf dem heutzutage unter dem Landesnamen „Deutschland“ bekannten Gebiet. Wir tragen die Verantwortung für unsere Nachfahren und wollen daher für diese die Weichen stellen, damit sie als Germaniten einer gesicherten Zukunft — voller Wahrheit, Gesundheit und Frieden — entgegensehen können.

Gerade wegen unserer Traditionstreue als einer bewußten Verbundenheit mit der uns überlieferten historischen Gegenwart vergangener Tage fließen Erkenntnisse und Praktiken aus der zeitgenössischen Gegenwart in unsere aktuelle Lebensweise ein. Wir verbinden Tradition und Fortschritt zu unserem Besten miteinander.

 

Geschichtlicher Hintergrund – wo kommen wir her?

Wir Angehörigen des Indigenen Volkes Germaniten stammen, wie weiter oben schon erwähnt und wie viele weitere Menschen auch von den Germanen bzw. Stämmen selbiger ab (z.B. Alemannen, Sueben, Burgunden, Franken, Friesen, Goten etc.).

Autochthone Nachfahren der germanischen Vorfahren hatten sich zusammengefunden und das Indigene Volk Germaniten entlang völkerrechtlicher Normen gegründet. Dieses befindet sich seit 2020* im Völkergewohnheitsrecht (Völkergewohnheitsrecht – Definition, Erklärung & Beispiele (juraforum.de)

Unser Volk wächst kontinuierlich, da sich immer mehr Menschen ihrer Indigenität bewußt werden. Seit Anfang 2023* zählen (sich) auch Teile der Friesen aus Deutschland und den Niederlanden zum Indigenen Volk Germaniten.

2010*

Gründung des Indigenen Volkes Germaniten (IVG) durch Ethnogenese unter Berufung auf vor- und überstaatliche Menschenrechte sowie völkerrechtliche Normen.

2016*

Das BKA erklärt in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (BRepD) mit Schreiben vom September 2016 an das Verwaltungsgericht, daß die Abstammung der Angehörigen des Indigenen Volkes Germaniten (IVG) von der BRepD niemals bezweifelt bzw. geleugnet wurde und daß dies auch gegenwärtig (2016) unverändert ebenso sei.

2017*

Das BVerwG erklärt, Zitat “Das Indigene Volk Germaniten ist kein Volk". Diese Behauptung ist sachfremd, daher substanzlos, mithin falsch, weil sie begründet wird zum einen durch den Hinweis auf die — zu diesem Zeitpunkt noch — nicht erfolgte Ratifizierung der ILO-Konvention 169 und zum anderen verfahrenstechnisch unterstützt durch die taktisch geschaffene Tatsache, daß das BVerwG, statt das Verfahren in die Verwaltung zu leiten, wie es erforderlich gewesen wäre und gefordert wurde, ein gerichtliches Verfahren daraus konstruierte, um zu vermeiden, daß das Völkerrecht in der Verwaltung Anwendung finde. Für ein gerichtlich erfolgreiches Verfahren fehlte seinerzeit aufgrund der noch nicht erfolgten Ratifikation die notwendige gesetzliche Grundlage. Eine ABERKENNUNG des `Volksstatus‘ eines Volkes ist nicht möglich.

2020*

Zehn Jahre nach Gründung des IVG und unter kontinuierlicher Einforderung seiner Rechte sowie der Nichtunterschreitung der Mindestanzahl Volksangehöriger hat das IVG automatisch und rechtswirksam Eingang ins Völkergewohnheitsrecht gefunden (siehe Rechtsgrundlagen). Für das IVG gilt seither das universelle Völkergewohnheitsrecht, definiert als eine der Rechtsquellen des Völkerrechts.

2021*

Ein weiterer Meilenstein ist die Ratifizierung des Übereinkommens über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (ILO Konv. 169) am 16.6.2021* durch die Bundesrepublik Deutschland.

Beitrittsurkunde

2022*

Die ILO Konv. 169 tritt gemäß Art. 38 dieser Konvention am 23.6.2022*, 12 Monate nach ihrer Ratifizierung, in Kraft (in force). Damit setzt ein zusätzlicher Schutz- und Wirkmechanismus der Rechte des IVG ein.

Link zum Bundesanzeiger

Zeitgleich zur Bekanntmachung des Inkrafttretens der ILO Konv. 169 erfolgt der Aufbau weiterer territorialer Missionen des IVG.

2023*

Aufnahme zahlreicher friesenstämmiger Germanen-Nachfahren aus Deutschland und den Niederlanden in das IVG. Zur Zeit bestehen Missionen auf unserem Territorium in den Niederlanden, der Schweiz, in Österreich und Bulgarien.

Wer oder was sind wir nicht?

Gerade weil man lieber davon spricht, was man ist, und weniger davon, was man nicht ist, so scheint es an dieser Stelle geboten, uns von mißverständlichen bis hin zu verleumderischen Aussagen zu unserem Volk, welche in gedruckten oder elektronisch publizierten Zeitungsartikeln veröffentlicht wurden, zu distanzieren.

 So leugnen wir weder die Existenz der Bundesrepublik Deutschland noch bezweifeln wir das historisch gegebene 3-Elemente-Prinzip (Staatsvolk – Staatsgebiet – Staatsgewalt).  Wir sind weder gewaltbereit noch gewalttätig, sondern friedliebend und friedfertig. Wir wollen weder Staatsgrenzen aus irgendwelchen vergangenen Jahren/Jahrzehnten zurückhaben, noch verflossene Staaten/Reiche wiederbeleben.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß man uns mitunter als „Reichsbürger“ bezeichnet. Die Anwendung einer solchen Bezeichnung ist vor allem aus zwei Gründen sach- und rechtsfremd:
Zum einen sind wir durch unser öffentliches Bekenntnis zum Indigenen Volk Germaniten keinem Staat (oder Reich) zuzuordnen und bürgen für keinen solchen (resp. kein solches).

Zum anderen haben sich ebenfalls Friesen zu unserem Volk bekannt, welche, historisch belegt, nichts mit einer Reichs-Rechtsgrundlage zu tun haben. 

Daher wäre eine fortgesetzte Anwendung der Bezeichnung „Reichsbürger“ auf uns sogar eine offenkundige Verleumdung unserer indigenen Identität, weshalb wir diese Betitelung in aller Form zurückzuweisen!

Die Rechtsgrundlage(n)

Als Indigenes Volk berufen wir uns auf die völkerrechtlichen Normen, Deklarationen und Verträge, welche die Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit weiteren Staaten und Nationen weltweit einbrachten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat unlängst die ILO Konv. 169 ratifiziert (2021*).  Dieses Ratifikationsgesetz trat am 23.6.2022* in KraftPresseartikel der ILO. Folglich ging die ILO Konv. 169 in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland über.

Unterschriebene Ratifizierungsurkunde ILO Konv. 169.

Link zur ILO 169: https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/publication/wcms_100900.pdf

Ratifizierte völkerrechtliche Verträge sind für die ratifizierenden Staaten bindend, so auch für Deutschland (s. WÜRV Art. 2b.).

Ein öffentliches Bekenntnis reicht vollkommen aus, um Angehöriger eines Volkes zu werden  (s. z.B. das sächsische Sorbengesetz § 1 oder ILO 169 Art. 1, Abs. 2).

 

Für uns gelten auszugsweise folgende Deklarationen/Gesetze bzw. sind diese auf uns/bei uns anzuwenden:

Fragen Sie sich gerne einmal selbst und hören Sie in sich hinein, ob Sie nicht vielleicht ebenfalls eine Stimme hören, welche Ihnen den Weg zurück zu echten Werten, Freiheit und Traditionen zuflüstert….

Fri Halsa

Die Angehörigen des Indigenen Volkes Germaniten

* christliche Zeitrechnung